Unternehmensliquidation 2018-06-21T13:20:23+00:00

Neueste Erkenntnisse schnellstmöglich im Team verankern. Unsere Kunden profitieren davon.
Moira Griffo, Sachbearbeitung Rechnungswesen

LIQUIDATION EINER AKTIENGESELLSCHAFT (AG) ODER EINER GMBH

Die Liquidation einer Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH – freiwillige Aufgabe der Geschäftstätigkeit – kann infolge fehlender Nachfolge, dem veränderten Markt oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig werden.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der korrekten Liquidation Ihrer Gesellschaft.

Während dem die Auflösung einer Personengesellschaft relativ informell erledigt werden kann, sind für die Liquidation einer Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH diverse zwingende Vorschriften einzuhalten.
Grund hierfür sind die beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaft sowie der Gläubigerschutz gemäss Obligationenrecht.

Nachdem die Generalversammlung die Liquidation der Gesellschaft beschlossen hat, muss ein dreimaliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert werden.
Frühestens drei Monate später – beschleunigtes Verfahren unter Einsetzung eines Revisionsexperten bzw. nach einem Jahr kann die Gesellschaft definitiv aufgelöst werden.

Erst wenn die Kantonale und die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigen, dass sämtliche Ausstände beglichen sind, kann die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden.

Verlangen Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Liquidation eines Unternehmens