Kompetente und umfassende Unterstützung bei der Schweizer AG Gründung
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
SERIÖSER UND ZUVERLÄSSIGER TREUHAND SERVICE MIT SPEZIALKENNTNISSEN FÜR EINE AG GRÜNDUNG IN DER SCHWEIZ
Nutzen Sie unser ganzheitliches Beratungs-Know-how und individuelle Dienstleistungs-Module für die Gründung Ihrer Schweiz AG.
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich im Schweizerischen Gesellschaftsrecht um eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Zur Gründung einer AG in der Schweiz benötigen Sie ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000 (Inhaberaktien). Mindestens 20% (in jedem Fall CHF 50’000) müssen bei Namenaktien als Sacheinlage für eine sogenannte „qualifizierte Gründung“ oder eine entsprechende Bareinlage für eine Bargründung Ihrer Schweizer AG vorhanden sein. Die Aktien können wahlweise in Form von Namen- oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Dabei muss der Nennwert einer Aktie mindestens einen Rappen (CHF 0.01) betragen.
MIT BEBUFINA ERFOLGREICH ZUR EIGENEN SCHWEIZ AG
Als seriöses und erfahrenes Treuhandunternehmen bieten wir Ihnen ein ganzheitliches Beratungs-Know-how und individuelle Dienstleistungs-Module. Wer eine Schweizer AG gründen möchte, der muss sich im Vorfeld optimal vorbereiten. Genau aus diesem Grund unterstützen wir Sie vor Ort in der Schweiz und helfen Ihnen bei….
… der Erstellung und Umsetzung des Businessplans,
… der Standortsuche und -optimierung,
… der Namensfindung,
… der Rechtsberatung,
… der steuerlichen Beratung,
… der Budgetierung,
… der Buchhaltung
und vielem mehr.
WUNSCH AG SCHWEIZ – NUR MIT DEM HANDELSREGISTEREINTRAG GÜLTIG!
Nach erfolgreicher Planung und einem Gesellschaftsnamen mit dem Zusatz „AG“, der schweizweit einmalig sein muss, erfolgt die Errichtung durch die Erstellung einer öffentlichen Urkunde. Darin werden die Statuten, Einlagewerte und Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten.
Mit Bestellung der Organe mittels konstituierender Generalversammlung ist die AG handlungsfähig. Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt Ihre AG als rechtsfähig.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR AG GRÜNDUNG SCHWEIZ
- Nur das Gesellschaftsvermögen haftet für die Verbindlichkeiten der AG. Im Falle einer Insolvenz verlieren die beteiligten Gesellschafter höchstens ihr Aktienkapital.
- Mehr Klarheit bei mehreren beteiligten Parteien durch einen Aktionärsbindungsvertrag. Zur Schweiz AG Gründung braucht es mindestens einen Aktionär (natürlich oder juristische Person).
- Nur durch den Eintrag ins Handelsregister ist eine AG rechtsfähig. Im Vorfeld muss die Gründung öffentlich beurkundet, müssen die Statuten genehmigt und der Verwaltungsrat gewählt werden.
Wir helfen Ihnen bei der AG Gründung in der Schweiz.