Unternehmensfusion 2018-06-21T13:20:09+00:00

Neueste Erkenntnisse schnellstmöglich im Team verankern. Unsere Kunden profitieren davon.
Moira Griffo, Sachbearbeitung Rechnungswesen

UNTERNEHMENSFUSION – NUTZUNG VON SYNERGIEN

Eine Unternehmensfusion kann Sinn machen um Synergien zu Nutzen oder ein grösseres Gewicht im Markt einzunehmen. Wir unterstützen Sie mit Umsicht bei der nachhaltigen Umsetzung.

Eine Unternehmensfusion bedingt einige zwingende rechtliche Punkte zu berücksichtigen.

Die Fusion findet grundsätzlich zwischen Kapitalgesellschaften – AG, GmbH und Genossenschaften– statt. Unter bestimmten Umständen können sich auch Kollektiv-, Kommanditgesellschaften und Vereine zusammenschliessen.

Zu erstellen sind ein Fusionsvertrag und Fusionsbericht, welche von einem Revisionsexperten zu prüfen sind. Zusätzlich muss die Generalversammlung dem Fusions-Beschluss der Geschäftsführung zustimmen.
Der Zusammenschluss wird vereinfacht, sofern die Gesellschaften unter einheitlicher Leitung stehen. In diesem Falle handelt es sich um eine Mutter/Tochter – Fusion.
Zusätzliche Vereinfachungen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen – kurz «KMU».

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