Ursprungsbeglaubigung 2018-06-21T13:20:36+00:00

Kosten sparen bei Handelsgeschäften im EU-Raum – faszinierende Komplexität im EU-Handel.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen

URSPRUNGSBEGLAUBIGUNG FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN WARENVERKEHR

Die Zollbehörde kann für die Einfuhr von Waren eine Ursprungsbeglaubigung sowie weitere Erklärungen wie z.B. für gefährliche oder bewilligungspflichtige Güter verlangen.

Die Beglaubigung dient aussenwirtschafts- und zollrechtlichen Belangen. Sie kann Verwendung finden für: Verzollung von Importen, Überwachung von Warenkontingenten, Akkreditive, Boykottvorschriften sowie Statistiken. Ob und wie umfangreich ein Ursprungsnachweis erbracht werden muss, wird von jedem Staat individuell festgelegt.

ZWECK DER URSPRUNGSBEGLAUBIGUNG IST DER VERBINDLICHE ERZEUGUNGSNACHWEIS WO EINE WARE HERGESTELLT BZW. GENÜGEND BEARBEITET WURDE.

In der Ursprungsbeglaubigung wird der Ursprung, das Gewicht sowie der Wert oder der Preis der Ware bestätigt.

Sofern die Ware inkl. Ursprungszeugnis in die Schweiz eingeführt wird, muss bei einer Wiederausfuhr in einen anderen Staat unter Umständen ein Ursprungszeugnis von einer Kantonalen Handelskammer ausgestellt werden.

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