Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft 2020-07-13T10:52:29+00:00

Kosten sparen bei Handelsgeschäften im EU-Raum – faszinierende Komplexität im EU-Handel.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen

INNERGEMEINSCHAFTLICHES DREIECKSGESCHÄFT

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft bedeutet, dass drei Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschliessen.

Die Lieferung gelangt unmittelbar vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer. Diese Lieferung ist umsatzsteuerfrei. Auf der Rechnung ist die Deutsche Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nr.) des Lieferanten, die UID-Nr. des Kunden sowie nachstehender Hinweissatz für das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft aufzuführen:

«Übergang der Steuerschuld wegen innergemeinschaftlichem Dreiecksgeschäft im Sinne von § 25b UStG/Art. 28c Teil E Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie»

Als Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Dreieckslieferung ist ergänzend zur Rechnungskopie das vom Spediteur unterzeichnete CMR (Frachtbrief), eine Spediteurenbescheinigung oder ein entsprechender Verbringungsnachweis (Gelangensbestätigung) aufzubewahren.

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Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung! Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die kostenoptimierten, europaweiten Abwicklungen von Handels-Geschäften. Es stehen alle herkömmlichen Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.