FINMA-Anschluss 2018-06-19T14:56:25+00:00

Insbesondere Vermögensverwalter profitieren von unserem Spezialwissen
Daniela Schöpfer, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis

TREUHÄNDERISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE AUFNAHME BEI DER FINMA

Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Alternative zu den Selbstregulierungsorganisationen der Privatwirtschaft. Als Treuhandgesellschaft mit Spezialkenntnissen unterstützen wir Sie bei dem Aufnahme-Verfahren.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) setzt sich als unabhängige Aufsichtsbehörde für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein (FINMAG Art. 5).

Die FINMA stellt mit ihrer Überwachungstätigkeit sicher, dass sich die Beaufsichtigten an die Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente halten sowie die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen.

Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für den gesamten Prozess im Aufnahmeverfahren für Ihren Anschluss an die FINMA. Des weiteren stehen alle herkömmlichen und spezialisierten Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.

Verlangen Sie ein unverbindliches Erstgespräch bezüglich Unterstützung im FINMA Aufnahmeverfahren.

Nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) bedürfen Finanzintermediäre des Nichtbankensektors zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer Bewilligung der FINMA, sofern sie nicht einer SRO angeschlossen sind. Die Direktunterstellung als Finanzintermediär (DUFI) bei der FINMA ist erfahrungsgemäss aufwendiger als bei einer SRO, da das Aufnahmegesuch umfangreicher ist.