Ausfuhrlieferung in ein Drittland 2018-06-21T13:04:33+00:00

Kosten sparen bei Handelsgeschäften im EU-Raum – faszinierende Komplexität im EU-Handel.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen

DEUTSCHE AUSFUHRLIEFERUNG IN EIN DRITTLAND (AUSSERHALB EU)

Deutsche Ausfuhrlieferung in ein Drittland (ausserhalb EU) bedeutet, dass ein Schweizer Unternehmen mit einer Deutschen Steuernummer Ware in Deutschland einkauft und diese in ein Drittland (z.B. Türkei) liefert.

Diese Lieferung ist umsatzsteuerfrei. Auf der Rechnung ist die Deutsche Steuernummer sowie nachstehender Hinweissatz für die Deutsche Ausfuhrlieferung aufzuführen:

«USt-freie Ausfuhrlieferung i.S. § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 UStG»

Als Nachweis für die steuerfreie Deutsche Ausfuhrlieferung ist ergänzend zur Rechnungskopie die vom Spediteur bzw. Zollamt unterzeichnete Ausfuhrbescheinigung oder ein Ausgangsvermerk aufzubewahren.

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Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung! Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die kostenoptimierten, europaweiten Abwicklungen von Handels-Geschäften. Es stehen alle herkömmlichen Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.