Doppelbesteuerungsabkommen 2018-06-21T13:06:49+00:00

Ihr Firmenstandort und Ihre Firmenstruktur weist garantiert Optimierungspotential auf.
Josef Berglas, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

STEUEROPTIMIERUNG MIT DEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) DER SCHWEIZ

Sind Sie in mehreren Staaten steuerpflichtig? Wir unterstützen Sie in der korrekten Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Drittstaat.

Befindet sich der persönliche Wohnsitz sowie allfälliges Grundeigentum, die Erwerbstätigkeit oder eine Betriebsstätte nicht in ein und demselben Staat, entsteht eine persönliche Steuerpflicht in mehreren Staaten.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat die Schweiz mit den meisten industrialisierten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Verlangen Sie ein unverbindliches Erstgespräch zum Thema Steueroptimierung durch die richtige Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden schwergewichtig folgende Punkte vereinbart:

  • Befreiung der Gewinne aus Betriebsstätten im Partnerstaat
  • Rückforderung der Quellensteuern
  • Besteuerung der Lizenzgebühren

Hierbei kommt die international gebräuchliche Anrechnungsmethode zum Tragen.

Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Details zu Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die Anwendungen der Doppelbesteuerungsabkommen. Es stehen alle herkömmlichen Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.